Am 24. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Sie gilt seither in der gesamten Europäischen Union und brachte für Unternehmen viele Neuerungen mit sich. Unternehmen, Vereine und Behörden sind dazu angehalten, die Verarbeitung personenbezogener Daten an den neuen Datenschutzvorschriften auszurichten. Doch betrifft dies auch den Messengerdienst Whatsapp? Aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen der DSGVO stellt sich diese Frage zwangsläufig – besonders dann, wenn das Firmenhandy auch privat genutzt wird.
Whatsapp und die Verarbeitung personenbezogener Daten
Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten deutlich strenger reglementiert worden. Beispielsweise ist bei der Weitergabe von Daten – seien es Mitarbeiter- oder Kundendaten – die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.
Gerade die Erforderlichkeit einer Einwilligung macht die Nutzung von Whatsapp auf Firmenhandys problematisch. Der Messengerdienst erstellt bei der Nutzung automatisch eine Kontaktliste, die auf dem Smartphone gespeicherte Kontakte mit der Datenbank des Whatsapp-Servers abgleicht. Damit soll dem Nutzer gezeigt werden, welche Personen aus seinem Adressbuch den Messenger ebenfalls nutzen. Bei diesem Abgleich erhält Whatsapp allerdings Zugriff auf das gesamte Adressbuch, also auch auf die Nummern von solchen Personen, die den Messengerdienst nicht nutzen. In diesem Vorgang ist ein Zugriff auf personenbezogene Daten zu sehen, der einer Einwilligung aller Betroffenen bedarf.
Whatsapp gibt Daten an Facebook weiter
In den Datenschutzbestimmungen der Whatsapp Inc. ist explizit beschrieben, dass Whatsapp gesammelte Informationen sowohl intern mit Facebook, als auch extern mit Partnern und Dienstleistern teilt. Eine solche Datenweitergabe an dritte Parteien ist durch die Datenschutzgrundverordnung aber ausdrücklich verboten.
Fazit – ist die Nutzung von Whatsapp in Unternehmen erlaubt?
Die interne Nutzung von Whatsapp in Unternehmen ist unproblematisch, solange keine Kundendaten versendet werden. Untereinander dürfen Mitarbeiter sich über den Messenger verständigen. Allerdings ist dieses Vorgehen gerade in Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht ratsam.
Es besteht die Möglichkeit, Whatsapp DSGVO-konform zu nutzen. Dies ist aber mit großem Aufwand verbunden. Dem Messengerdienst müssen manuell die Berechtigungen entzogen werden, gerade für kleinere Unternehmen lohnt sich dieser Arbeitsaufwand nicht. Wer sich auf der sicheren Seite wissen will, sollte auf einen Konkurrenten mit Server-Standorten innerhalb der Europäischen Union ausweichen.
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