Der Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD sieht große Änderungen im Arbeitsrecht vor. Besonders betroffen sind die Bereiche des Befristungs- und Teilzeitrechts.
Die Koalitionsparteien wollen in Deutschland Vollbeschäftigung erreichen. Die Arbeitsförderung besonders für Langzeitarbeitslose soll dafür deutlich verbessert werden. Des Weiteren soll die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich sein. Komplett abgeschafft wird sie nicht, damit konnte sich die SPD nicht durchsetzen. Die Neuregelungen sehen vor, dass Arbeitgeber von Firmen mit über 75 Beschäftigten künftig höchstens 2,5 % Arbeitsverträge ihrer MitarbeiterInnen sachgrundlos befristen dürfen. Wenn ein Arbeitgeber diese Quote überschreitet, ist jedes weitere Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes. Die Quote wird nach dem Zeitpunkt der letzten sachgrundlosen Einstellung ermittelt. Wenn ein Arbeitnehmer aber unter die Quote fällt, muss er die sachgrundlose Befristung seines Arbeitsvertrages nur noch für maximal 18 Monate mit einmalige Verlängerungsoption hinnehmen (zuvor: zwei Jahre mit dreimaliger Verlängerungsoption). Kettenbefristungen soll es nicht mehr geben. Arbeitnehmer, die bei einer Firma schon mindestens fünf Jahre beschäftigt sind, können nicht nur noch befristet weiterbeschäftigt werden.
Entleihungen nur noch für maximal fünf Jahre
Die fünfjährige Höchstdauer gilt auch für Entleihungen. Auf fünf Jahre werden künftig auch vorherige Entleihungen (eine oder mehrere) des befristet eingestellten Arbeitnehmers angerechnet. Mit demselben Arbeitgeber ist erst nach einer dreijährigen Karenzzeit erneut ein sachlich befristetes Arbeitsverhältnis möglich. Arbeitgeber müssen nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes – vorläufig gibt es nur Entwürfe der GroKo – genau prüfen, ob sie einen Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren als Leiharbeitnehmer beschäftigt hatten. Es soll auch Ausnahmeregelungen geben, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund bestimmter Eigenheiten eine Befristung rechtfertigt. Das könnte für Fußballer, Künstler oder Projektarbeiter in vielen Bereichen gelten. Experten raten dazu, künftige Entwicklungen auf dem Leiharbeitsmarkt genau zu beobachten. Möglicherweise stellen sich Fehlentwicklungen ein.
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